Wahlen wie in Russland!?

Auf meine Strafanzeige vom 28.09.2021 gegen die bereits zurückgetretene Landeswahlleiterin von Berlin, Petra Michaelis und andere wegen des Verdachts der Wahlfälschung nach § 107a StGB und des Verdachts der Verletzung des Wahlgeheimnisses nach § 107c StGB, hinsichtlich der gravierenden Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Wahl zum Deutschen Bundestag, zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen von Berlin vom 26.09.2021 gab es nun den Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin vom 14.10.2021.

Gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin werde ich natürlich Beschwerde bei der übergeordneten Generalstaatsanwaltschaft Berlin einlegen und zudem die Wahl vom 26.09.2021 nach der Veröffentlichung des amtlichen Endergebnisses für Berlin im Amtsblatt vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin anfechten, da der Landeswahlausschuss das Wahlergebnis am 14.10.2021 mit 8 zu 1 Gegenstimme bereits abgesegnet hat. Nachfolgend die Strafanzeige vom 28.09.2021.

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